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Schnell Entsorgung Berlin
Geblümtes Porzellangeschirr und Tassen in einer geöffneten Vitrine

Nachlassauflösung in Berlin, in Ihrem Tempo und mit Rücksicht

Nach einem Todesfall bleibt viel zu regeln. Wir räumen die Wohnung sorgfältig, in Absprache mit den Erben, und übergeben sie besenrein.

Überblick

Wenn ein Mensch stirbt, bleibt seine Wohnung zurück, mit allem, was er besessen hat. Für die Angehörigen ist das in einer ohnehin schweren Zeit eine große Aufgabe. Formalitäten, Behörden, Bestattung, Erbschein, und dazwischen die Frage, was mit der Wohnung passiert. Bei einer Nachlassauflösung übernehmen wir den praktischen Teil.

Wir arbeiten ruhig und in der Reihenfolge, die Sie vorgeben. Zuerst sichten Sie und Ihre Familie, was bleiben soll. Erst dann räumen wir. Unterlagen, Fotos und persönliche Dinge, die wir beim Räumen noch finden, legen wir beiseite. Am Ende steht eine besenreine Wohnung, die Sie an den Vermieter zurückgeben oder verkaufen können.

Einblicke aus unseren Aufträgen

Alle Referenzen
Möbliertes Wohnzimmer aus einem Kundenauftrag vor der Haushaltsauflösung
Wohnzimmer vor einer Haushaltsauflösung.
Geräumter Wohnraum aus einem Kundenauftrag mit freiem Boden und Balkontür
Ein geräumter Wohnraum nach der Auflösung.
Leeres Zimmer aus einem Kundenauftrag nach der Räumung
Freie Fläche, bereit für die Übergabe.

Typische Situationen

Mietwohnung nach dem Tod eines Elternteils

Mit dem Tod endet der Mietvertrag nicht von selbst. Die Erben treten ein und können ihn mit der gesetzlichen Frist kündigen. Bis zur Rückgabe muss die Wohnung geräumt sein. Wir planen die Nachlassauflösung so, dass sie zum Übergabetermin passt und die Familie vorher genug Zeit zum Sichten hat.

Erbengemeinschaft mit mehreren Beteiligten

Wenn mehrere Geschwister erben, muss die Räumung von allen gewollt sein. Klären Sie untereinander, wer was behält, und nennen Sie uns eine Ansprechperson. Wir richten den Termin so ein, dass alle, die möchten, vorher noch einmal in die Wohnung können.

Eigentumswohnung oder Haus soll verkauft werden

Vor dem Verkauf muss das Objekt leer sein, damit Makler und Käufer die Räume sehen können. Wir räumen den Nachlass vollständig, auch Keller und Dachboden, und übergeben besenrein. Möbel, die Sie verkaufen möchten, sollten vorher abgeholt sein.

Wer darf den Nachlass räumen lassen?

Über den Nachlass entscheiden die Erben. Solange nicht klar ist, wer erbt, sollte nichts entsorgt werden. Üblich ist, dass die Erben einen Erbschein vorlegen oder durch ein eröffnetes notarielles Testament ausgewiesen sind. Bei einer Erbengemeinschaft sollten alle Beteiligten der Räumung zustimmen, am besten schriftlich. Das schützt Sie vor späterem Streit darüber, wer was bekommen hätte.

Wer ein Erbe ausschlagen möchte, sollte mit der Räumung vorsichtig sein. Wer Gegenstände aus dem Nachlass verkauft oder verschenkt, kann das Erbe damit unter Umständen angenommen haben. In solchen Fällen ist eine Beratung bei Nachlassgericht, Notar oder Anwalt sinnvoll, bevor Sie uns beauftragen. Wir geben keine Rechtsberatung, fragen aber nach, wenn etwas unklar ist.

Sichten, bevor geräumt wird

Nehmen Sie sich Zeit für die Sichtung, auch wenn der Übergabetermin drängt. Gehen Sie Schreibtisch, Schrankfächer, Handtaschen und Bücherregale durch. Gesucht werden meist Testament, Kontounterlagen, Versicherungen, Rentenunterlagen, Schlüssel, Schmuck und Fotos. Erfahrungsgemäß tauchen wichtige Papiere an unerwarteten Stellen auf, zwischen Tischdecken oder im Kleiderschrank.

Erinnerungsstücke wie Porzellan, Briefe oder Bilder haben für jeden in der Familie einen anderen Wert. Sprechen Sie das untereinander ab. Was ausgewählt ist, stellen wir beiseite oder lassen es stehen. Bei der Räumung schauen wir nicht nur auf das, was weg soll, sondern achten auch auf Dinge, die übersehen wurden, und fragen im Zweifel nach.

Termin und Ablauf mit den Angehörigen

Wir legen den Termin nicht fest, ohne mit Ihnen gesprochen zu haben. Manche Familien möchten beim Beginn dabei sein, andere lieber nicht. Beides ist in Ordnung. Wer nicht in Berlin wohnt, schickt uns Fotos und übergibt den Schlüssel, etwa über eine Nachbarin oder die Hausverwaltung. Nach der Räumung melden wir uns, damit Sie oder eine beauftragte Person die Wohnung abnehmen können.

Was kostet die Nachlassauflösung?

Was eine Nachlassauflösung kostet, lässt sich erst sagen, wenn wir wissen, wie viel in der Wohnung ist und wie der Zugang aussieht. Wir kommen zur Besichtigung oder schätzen anhand Ihrer Fotos. Das Angebot erhalten Sie vor Beginn der Arbeit, und der Preis steht fest, bevor wir anfangen.

Wie wir Preise berechnen

Das beeinflusst den Preis

  • Größe der Wohnung und Menge des Hausrats
  • Keller, Dachboden und Garage
  • Aufwand für Sortieren und Beiseitelegen
  • Möbelabbau und Einbauten
  • Stockwerk, Aufzug und Parksituation
  • Anteil an Elektrogeräten und Sonderabfall

Wertanrechnung & faire Preise

Nicht alles muss entsorgt werden. Bei einer Haushalts- oder Wohnungsauflösung rechnen wir verwertbare Gegenstände auf die Räumungskosten an.

Wir sehen uns Zustand und Verwertbarkeit an und besprechen mit Ihnen, welche Möbel, Geräte oder anderen Gegenstände angerechnet werden können. Die vereinbarte Wertanrechnung wird im Angebot ausgewiesen. Persönliche Erinnerungsstücke und Dinge, die Sie behalten möchten, bleiben selbstverständlich bei Ihnen.

Erst bewerten, dann entscheiden

Die Anrechnung hängt vom tatsächlichen Zustand und der Verwertbarkeit ab. Ein pauschaler Ankaufspreis oder eine kostenlose Auflösung lässt sich daraus nicht ableiten.

Angebot anfragen

So läuft die Nachlassauflösung ab.

  1. 1

    Fotos schicken oder anrufen

    Über das Formular, per WhatsApp oder am Telefon. Ein paar Fotos pro Raum sagen uns mehr als jede Beschreibung.

  2. 2

    Einschätzung und Angebot

    Wir schätzen den Aufwand anhand der Fotos oder sehen uns das Objekt vor Ort an. Danach liegt ein klares Angebot auf dem Tisch.

  3. 3

    Räumen, trennen, entsorgen

    Wir tragen heraus, bauen ab, trennen nach Material und bringen alles zu zugelassenen Annahmestellen.

  4. 4

    Besenrein übergeben

    Zum Schluss wird ausgefegt. Sie übernehmen einen leeren Raum, bereit für Vermieter, Käufer oder Nachmieter.

Nachlassauflösung anfragen

Fünf kurze Schritte, Fotos sind freiwillig. Sie bekommen ein Angebot, bevor irgendetwas getragen wird.

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Was sollen wir für Sie erledigen?

Art der Leistung
Eine Anfrage ist kein Auftrag.

Fragen zur Nachlassauflösung

Wie schnell muss die Wohnung nach einem Todesfall geräumt sein?

Das hängt vom Mietvertrag ab. Erben können das Mietverhältnis nach dem Tod mit der gesetzlichen Frist kündigen. Bis zum Ende der Frist läuft die Miete weiter, die Wohnung muss zur Rückgabe geräumt sein. Planen Sie die Nachlassauflösung mit etwas Abstand zum Übergabetermin.

Was passiert mit gefundenen Unterlagen und Wertsachen?

Dokumente, Fotos, Briefe, Bargeld oder Schmuck, die wir beim Räumen finden, legen wir beiseite und übergeben sie Ihnen oder der benannten Ansprechperson. Nichts davon wandert ungesehen in die Entsorgung. Trotzdem gilt: Sichten Sie vorher selbst, soweit es Ihnen möglich ist.

Wir sind eine Erbengemeinschaft. Wer beauftragt Sie?

Den Auftrag erteilt eine Person, die für die Erben spricht. Idealerweise liegt eine Einigung aller Erben vor, dass geräumt werden soll. Nennen Sie uns eine Ansprechperson, mit der wir Termin, Angebot und Abnahme abstimmen. So gibt es keine widersprüchlichen Anweisungen.

Kann ich bei der Räumung dabei sein?

Ja, wenn Sie das möchten. Manche Angehörige sind gern dabei, um letzte Dinge herauszunehmen. Anderen fällt es leichter, den Schlüssel abzugeben und erst zur Abnahme wiederzukommen. Sagen Sie uns einfach, was Ihnen lieber ist.

Räumen Sie auch, wenn der Verstorbene lange allein gelebt hat und die Wohnung stark vermüllt ist?

Ja. In solchen Fällen gehen wir vor wie bei einer Messie-Entrümpelung, mit Schutzkleidung und der nötigen Hygiene. Sagen Sie uns bei der Anfrage, wie die Wohnung aussieht, gern auch mit Fotos. Wir urteilen nicht, wir planen die Räumung.

Fangen wir mit ein paar Fotos an.

Schicken Sie uns, was ansteht. Sie erhalten eine Einschätzung und ein Angebot. Eine Anfrage ist kein Auftrag.