Zum Inhalt springen
Schnell Entsorgung Berlin
Altes Porzellangeschirr in einer Vitrine aus einem Nachlass

RatgeberHaushaltsauflösung nach einem Todesfall: Schritt für Schritt

Redaktion Schnell Entsorgung Berlin · · 6 Min. Lesezeit

Nach einem Todesfall gehen Sie am besten in dieser Reihenfolge vor: zuerst wichtige Dokumente sichern, dann Mietvertrag und Fristen klären, sich mit den übrigen Erben abstimmen, Erinnerungsstücke aussortieren, laufende Verträge kündigen und erst danach die Wohnung räumen und übergeben. So verlieren Sie nichts Wichtiges und vermeiden Streit.

Eine Wohnung aufzulösen, in der ein Mensch lange gelebt hat, ist eine Aufgabe, die neben der Trauer Kraft kostet. Es gibt Fristen und Formalitäten, und gleichzeitig hängen an vielen Dingen Erinnerungen. Dieser Ratgeber ordnet die Schritte. Sie müssen nicht alles an einem Tag schaffen.

Schritt 1: Dokumente sichern

Bevor irgendetwas weggeräumt wird, sollten Sie die Unterlagen der verstorbenen Person zusammentragen. Viele Menschen bewahren Wichtiges an unerwarteten Orten auf: in Büchern, Schuhkartons, Jackentaschen oder hinter Schubladen. Gehen Sie deshalb in Ruhe durch alle Schränke, bevor Möbel abgebaut werden.

  • Testament oder Erbvertrag. Ein gefundenes Testament muss beim Nachlassgericht abgeliefert werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Personaldokumente: Ausweis, Geburts- und Heiratsurkunde, Rentenbescheide.
  • Versicherungen: Lebens-, Sterbegeld-, Unfall-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung.
  • Verträge: Mietvertrag, Strom, Gas, Telefon, Internet, Rundfunkbeitrag, Abonnements, Mitgliedschaften.
  • Bank und Finanzen: Kontoauszüge, Sparbücher, Depotunterlagen, Kreditverträge.
  • Weiteres: Schlüssel, Grundbuchauszüge, Fahrzeugpapiere, Passwörter und Zugangsdaten auf Zetteln.

Legen Sie alles in einen Ordner oder eine Kiste, die die Wohnung nicht verlässt, bevor sie gesichtet ist. Wer die Räumung später beauftragt, sollte wissen, dass Dokumente, Fotos und persönliche Papiere beiseitegelegt und nicht entsorgt werden.

Schritt 2: Mietvertrag und Kündigungsfristen klären

War die verstorbene Person Mieterin oder Mieter, endet der Mietvertrag nicht automatisch mit dem Tod. Lebte ein Ehe- oder Lebenspartner oder ein anderer Angehöriger mit im Haushalt, tritt diese Person unter bestimmten Voraussetzungen in den Vertrag ein. Andernfalls wird das Mietverhältnis mit den Erben fortgesetzt.

Für diesen Fall sieht § 564 BGB ein Sonderkündigungsrecht vor: Erben und Vermieter können das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Das muss innerhalb eines Monats geschehen, nachdem sie vom Tod und davon erfahren haben, dass niemand in den Vertrag eingetreten ist. Die gesetzliche Frist liegt in der Regel bei knapp drei Monaten. Bis zum Ende läuft die Miete weiter, und die Erben schulden sie.

Sprechen Sie den Vermieter früh an. Viele Vermieter sind bereit, einen Aufhebungsvertrag zu einem früheren Termin zu schließen, wenn die Wohnung schneller geräumt werden kann. Das spart Miete für leer stehende Räume. Halten Sie eine solche Vereinbarung unbedingt schriftlich fest, mit Datum der Rückgabe und dem vereinbarten Zustand. Klären Sie dabei auch, ob Einbauten wie eine Küche bleiben dürfen oder entfernt werden sollen.

Schritt 3: Mit der Erbengemeinschaft abstimmen

Gibt es mehrere Erben, gehört der Nachlass allen gemeinsam. Entscheidungen über Möbel, Wertsachen oder die Räumung sollten deshalb abgestimmt werden. Ein kurzes Treffen oder eine gemeinsame Nachrichtengruppe hilft: Wer möchte welche Stücke? Wer kümmert sich um die Kündigungen? Wer ist Ansprechpartner für Vermieter und Räumungsfirma?

Halten Sie Vereinbarungen schriftlich fest, auch wenn es sich unter Geschwistern unnötig anfühlt. Das erspart später Missverständnisse. Wenn sich die Erben nicht einig sind, ist eine Beratung durch eine Anwältin für Erbrecht oder ein Notariat sinnvoll.

Schritt 4: Erinnerungsstücke aussortieren

Das ist oft der schwerste Teil. Nehmen Sie sich dafür bewusst Zeit, und machen Sie ihn vor der eigentlichen Räumung. Fotoalben, Briefe, Schmuck, ein bestimmtes Kaffeeservice oder das Lieblingsbuch: Was Ihnen oder anderen Angehörigen etwas bedeutet, sollte gesichert sein, bevor der Transporter kommt.

  • Arbeiten Sie Raum für Raum, nicht alles auf einmal.
  • Legen Sie drei Bereiche fest: behalten, verschenken oder spenden, entsorgen.
  • Fotografieren Sie Dinge, die Sie nicht behalten können, aber in Erinnerung halten möchten.
  • Fragen Sie Freunde und Nachbarn der verstorbenen Person, ob sie ein Andenken möchten.
  • Sie müssen nicht alles selbst entscheiden. Was bleibt, kann später noch einmal gesichtet werden.
Möbliertes Wohnzimmer mit Schrankwand, Sofa und Teppich vor der Haushaltsauflösung
Vor der Räumung: Erinnerungsstücke in Ruhe heraussuchen.

Schritt 5: Verträge kündigen und Stellen informieren

Viele Verträge laufen nach dem Tod weiter, bis sie gekündigt werden. Mit einer Kopie der Sterbeurkunde lassen sich die meisten schriftlich beenden. Einige Stellen werden automatisch informiert, andere nicht.

  1. Rentenversicherung und gegebenenfalls Versorgungsamt informieren (oft übernimmt das Bestattungsinstitut einen Teil).
  2. Krankenkasse und Versicherungen benachrichtigen.
  3. Strom, Gas, Telefon, Internet und Rundfunkbeitrag kündigen oder zum Auszugstermin ummelden.
  4. Abonnements, Vereinsmitgliedschaften und Onlinekonten beenden.
  5. Bank informieren und klären, welche Daueraufträge weiterlaufen müssen, etwa die Miete.
  6. Nachsendeauftrag für die Post einrichten.

Wertvolles erkennen

Nicht jedes alte Stück ist wertvoll, aber manches schon: Silberbesteck, Uhren, Kunst, Briefmarkensammlungen, Münzen oder bestimmte Möbel. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie solche Dinge vor der Räumung von einem unabhängigen Sachverständigen, einem Auktionshaus oder einem Fachhändler einschätzen. Das ist auch für die Aufteilung unter den Erben hilfreich.

Was Sie nicht sofort entscheiden müssen

In den ersten Tagen nach einem Todesfall kommt vieles auf einmal: Bestattung, Behörden, Anrufe. Die Wohnung kann in dieser Zeit meist warten. Wichtig ist nur, dass sie gesichert ist, dass verderbliche Lebensmittel entfernt werden und dass Pflanzen oder Haustiere versorgt sind. Leeren Sie den Briefkasten regelmäßig, damit wichtige Post nicht verloren geht.

Die eigentliche Räumung planen Sie am besten erst, wenn der Mietvertrag gekündigt und das Kündigungsende bekannt ist. Dann haben Sie einen festen Zeitrahmen und können rückwärts planen.

Keller, Dachboden und Garage nicht übersehen

Ältere Menschen haben oft über Jahrzehnte im Keller oder auf dem Dachboden gesammelt: Einmachgläser, Werkzeug, Koffer, alte Möbel, Kisten mit Briefen. Diese Räume gehören meist zur Wohnung und müssen ebenfalls geräumt werden. Schauen Sie auch dort nach Unterlagen und Erinnerungsstücken, bevor alles abgeholt wird. Gibt es eine Garage, einen Stellplatz oder eine Kleingartenparzelle, prüfen Sie die jeweiligen Verträge. Auch sie laufen nicht automatisch aus.

Der digitale Nachlass

E-Mail-Konten, soziale Netzwerke, Onlinebanking und Abonnements sind heute Teil des Nachlasses. Suchen Sie nach notierten Passwörtern und sichern Sie Computer, Tablet und Smartphone, bevor Elektrogeräte entsorgt werden. Viele Anbieter haben eigene Verfahren für Hinterbliebene, meist ist dafür die Sterbeurkunde nötig. Speichermedien wie Festplatten sollten nicht ungeprüft weggegeben werden, weil sich darauf persönliche Daten befinden.

Wer die Kosten trägt

Die Kosten der Räumung gehören in der Regel zu den Nachlassverbindlichkeiten. Sie werden also aus dem Nachlass bezahlt und nicht aus dem privaten Vermögen einzelner Erben, solange der Nachlass dafür ausreicht. Ist der Nachlass überschuldet, ist die Lage komplizierter. Auch hier gilt: Lassen Sie sich im Einzelfall rechtlich beraten. Welche Faktoren den Preis einer Räumung bestimmen, erklärt der Ratgeber Was kostet eine Entrümpelung in Berlin?.

Schritt 6: Die Räumung

Sind Dokumente gesichert und Erinnerungsstücke herausgesucht, kann die Wohnung geräumt werden. Kleine Haushalte schaffen Angehörige manchmal selbst. Bei einer vollen Wohnung, hohen Etagen oder wenn die Familie weit weg wohnt, übernimmt ein Betrieb die Nachlassauflösung.

Dabei wird das Räumgut nach Materialien getrennt und bei zugelassenen Annahmestellen abgegeben: Möbelholz, Metall, Elektrogeräte, Papier und Restmüll. Gut erhaltene Dinge können vorher an soziale Einrichtungen gehen, wenn Sie das wünschen. Stößt das Team bei der Räumung noch auf Dokumente, Fotos oder Wertsachen, werden diese beiseitegelegt und Ihnen übergeben.

Wie eine Haushaltsauflösung in Berlin konkret abläuft: Sie schicken Fotos oder vereinbaren eine Besichtigung, erhalten vor Arbeitsbeginn ein Angebot und legen dann gemeinsam den Termin fest. Wenn Sie nicht in Berlin wohnen, lässt sich vieles über Fotos und Schlüsselübergabe regeln.

Schritt 7: Übergabe an den Vermieter

Zum Schluss wird die Wohnung besenrein an den Vermieter übergeben, einschließlich Keller und Dachbodenabteil. Nehmen Sie alle Schlüssel mit, notieren Sie die Zählerstände und bestehen Sie auf einem Übergabeprotokoll. Was dabei genau erwartet werden darf, lesen Sie im Ratgeber Besenrein übergeben.

Checkliste Haushaltsauflösung nach einem Todesfall

  • Mehrere Kopien der Sterbeurkunde besorgen
  • Testament suchen und beim Nachlassgericht abliefern
  • Versicherungen, Verträge und Bankunterlagen sammeln
  • Klären, ob jemand in den Mietvertrag eintritt
  • Sonderkündigung nach § 564 BGB fristgerecht erklären
  • Mit allen Erben abstimmen, wer was bekommt
  • Erinnerungsstücke und Fotos sichern
  • Laufende Verträge kündigen, Nachsendeauftrag einrichten
  • Räumung planen oder beauftragen
  • Wohnung besenrein mit Protokoll übergeben

Nehmen Sie sich Pausen und teilen Sie Aufgaben auf mehrere Schultern. Wer in der Nähe wohnt, kümmert sich um Schlüssel und Termine, wer weiter weg lebt, übernimmt Kündigungen und Schriftverkehr. Es ist in Ordnung, wenn nicht jeder Schritt perfekt gelingt. Wichtig ist, dass Dokumente gesichert und Fristen gewahrt sind. Alles andere findet seinen Platz.

Häufige Fragen

Wie schnell muss die Wohnung nach einem Todesfall geräumt werden?

Das hängt vom Mietvertrag und der Kündigung ab. Nach § 564 BGB können Erben mit der gesetzlichen Frist kündigen, die in der Regel knapp drei Monate beträgt. Bis zum Ende des Mietverhältnisses muss die Wohnung geräumt übergeben sein. Oft lässt sich mit dem Vermieter auch ein früherer Auszug vereinbaren. Im Einzelfall sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

Was passiert mit Dokumenten und Fotos, die bei der Räumung gefunden werden?

Sie werden beiseitegelegt und nicht entsorgt. Persönliche Papiere, Fotos, Briefe und mögliche Wertsachen, die beim Räumen auftauchen, bekommen Sie oder die benannte Kontaktperson übergeben. Trotzdem ist es sinnvoll, die Wohnung vorher selbst durchzusehen und Wichtiges zu sichern. So haben Sie Ruhe und müssen nichts unter Zeitdruck entscheiden.

Darf ich die Wohnung räumen, bevor klar ist, wer erbt?

Hier ist Vorsicht geboten. Wer über den Nachlass verfügt, etwa Möbel verkauft oder entsorgt, kann damit unter Umständen zu erkennen geben, dass er das Erbe annimmt. Wenn Sie überlegen, das Erbe auszuschlagen, oder mehrere Erben beteiligt sind, lassen Sie sich im Einzelfall rechtlich beraten, bevor Sie die Räumung beauftragen.

Ich wohne nicht in Berlin. Kann die Räumung trotzdem organisiert werden?

Ja. Viele Angehörige schicken Fotos der Wohnung, erhalten auf dieser Grundlage ein Angebot und übergeben die Schlüssel an einem vereinbarten Termin. Erinnerungsstücke und Dokumente sollten Sie vorher gesichert haben oder genau beschreiben, was beiseitegelegt werden soll. Die Abstimmung läuft dann per Telefon oder WhatsApp.

Was geschieht mit Möbeln, die noch gut erhalten sind?

Gut erhaltene Stücke können Sie vorab an Angehörige, Nachbarn oder soziale Einrichtungen weitergeben. Was bei der Räumung übrig bleibt, wird nach Materialien getrennt und bei zugelassenen Annahmestellen abgegeben. Sprechen Sie vorher an, wenn bestimmte Möbel gespendet statt entsorgt werden sollen, damit das in der Planung berücksichtigt wird.

Erzählen Sie uns, was ansteht.

Fünf kurze Schritte, Fotos sind freiwillig. Sie bekommen ein Angebot, bevor irgendetwas getragen wird.

Lieber direkt sprechen?

5,0bei Google bewertet

Was steht an?Schritt 1 von 5

Was sollen wir für Sie erledigen?

Art der Leistung
Eine Anfrage ist kein Auftrag.

Fangen wir mit ein paar Fotos an.

Schicken Sie uns, was ansteht. Sie erhalten eine Einschätzung und ein Angebot. Eine Anfrage ist kein Auftrag.