Zum Inhalt springen
Schnell Entsorgung Berlin
Leere, ausgefegte Altbauwohnung mit Dielenboden bei der Schlüsselübergabe

AblaufBesenrein übergeben: Was Vermieter in Berlin erwarten dürfen

Redaktion Schnell Entsorgung Berlin · · 6 Min. Lesezeit

Besenrein bedeutet: Die Wohnung ist vollständig geräumt, grobe Verschmutzungen sind beseitigt und die Böden sind ausgefegt. Eine Grundreinigung mit Fensterputzen und Schrubben schulden Sie in der Regel nicht, sofern Ihr Mietvertrag nichts anderes wirksam regelt. Schönheitsreparaturen wie Streichen sind eine eigene Frage und haben mit besenrein nichts zu tun.

Was „besenrein“ rechtlich bedeutet

Der Begriff steht in vielen Mietverträgen, ist aber nirgends im Gesetz definiert. Der Bundesgerichtshof hat ihn ausgelegt: Besenrein ist eine Wohnung, in der grobe Verschmutzungen beseitigt sind und die ausgefegt ist. Gemeint ist der Zustand, den man mit einem Besen und etwas Aufwand erreicht. Mehr nicht.

Daraus folgt: Kalkflecken im Bad, ein leichter Grauschleier auf den Fliesen oder Fingerabdrücke an den Fenstern sind bei einer besenreinen Übergabe normalerweise kein Mangel. Anders sieht es aus bei Müllresten, verklebten Böden, verschimmelten Lebensmitteln im Kühlschrank oder zurückgelassenen Möbeln. Das sind grobe Verschmutzungen, und die müssen weg.

Was nicht dazugehört

Viele Streitigkeiten bei der Übergabe entstehen, weil unterschiedliche Dinge vermischt werden. Besenrein beschreibt nur den Sauberkeitszustand. Davon zu trennen sind:

  • Grundreinigung: Fenster putzen, Fliesen schrubben, Böden feucht wischen. Geht über besenrein hinaus und ist nur geschuldet, wenn der Vertrag das wirksam vorsieht.
  • Schönheitsreparaturen: Streichen, Tapezieren, Heizkörper lackieren. Ob Sie dazu verpflichtet sind, richtet sich nach dem Mietvertrag. Viele ältere Klauseln sind nach der Rechtsprechung unwirksam.
  • Schäden: Löcher in Türen, gebrochene Fliesen, zerkratztes Parkett jenseits normaler Abnutzung. Das ist eine Frage des Schadensersatzes, nicht der Reinigung.
  • Rückbau: Einbauten, die Sie selbst angebracht haben, etwa eine Küche oder Trennwände, müssen in der Regel wieder entfernt werden, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Normale Abnutzung durch vertragsgemäßes Wohnen, etwa leichte Laufspuren auf dem Boden oder verblasste Stellen hinter Bildern, müssen Sie nicht beseitigen. Sie sind mit der Miete abgegolten.

Die Räumung vor der Übergabe

Besenrein setzt voraus, dass die Wohnung leer ist. Alles, was Ihnen gehört, muss raus: Möbel, Kartons, Lampen, Gardinen, Teppiche, Pflanzen und Kleinkram in Schubladen. Wer das unterschätzt, steht am Übergabetag noch mit halbvollen Räumen da.

Bei größeren Mengen oder wenig Zeit hilft eine Wohnungsauflösung durch einen Räumungsbetrieb. Das Ziel ist dabei immer eine leere, besenreine Wohnung, die Sie direkt übergeben können. Das Räumgut wird nach Materialien getrennt und bei zugelassenen Annahmestellen abgegeben.

Geräumte Wohnung mit leeren Zimmern und ausgefegtem Boden
Leer und ausgefegt: So sieht eine besenreine Wohnung aus.

Keller, Dachboden und Nebenräume nicht vergessen

Ein häufiger Fehler: Die Wohnung ist tadellos, aber das Kellerabteil ist noch voll. In Berliner Altbauten gehört zur Wohnung oft ein Verschlag im Keller, manchmal auch ein Abteil auf dem Dachboden. Beides zählt zur Mietsache und muss ebenfalls geräumt und besenrein übergeben werden.

Dasselbe gilt für Balkon, Loggia, Fahrradkeller, Stellplatz oder einen Gartenanteil, wenn diese mitvermietet sind. Prüfen Sie im Mietvertrag, was genau dazugehört. Für volle Kellerverschläge und Dachböden gibt es eine eigene Keller- und Dachbodenentrümpelung.

Checkliste vor der Übergabe

  • Alle Räume vollständig leer, auch Einbauschränke und Abstellkammer
  • Kellerabteil und Dachbodenabteil geräumt und ausgefegt
  • Balkon, Loggia und Fensterbänke frei
  • Böden in allen Räumen ausgefegt
  • Grobe Verschmutzungen in Küche und Bad entfernt
  • Kühlschrank leer, abgetaut und offen gelassen, falls er zur Wohnung gehört
  • Eigene Einbauten zurückgebaut, soweit vereinbart
  • Dübellöcher nach Absprache verschlossen
  • Glühbirnen in den Fassungen belassen, falls vorher vorhanden
  • Alle Schlüssel gesammelt, auch Keller und Briefkasten
  • Zählerstände für Strom, Gas und Wasser notiert

Das Übergabeprotokoll

Das Protokoll ist das wichtigste Dokument der Übergabe. Darin wird festgehalten, in welchem Zustand sich die Wohnung befindet, welche Mängel es gibt und wie viele Schlüssel zurückgegeben werden. Beide Seiten unterschreiben, beide bekommen ein Exemplar.

  1. Gehen Sie jeden Raum gemeinsam mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung durch.
  2. Lassen Sie strittige Punkte genau beschreiben, nicht nur „Mängel vorhanden“.
  3. Machen Sie eigene Fotos mit Datum, auch vom Keller und von den Zählern.
  4. Tragen Sie Zählerstände und die Zahl der Schlüssel ein.
  5. Unterschreiben Sie nichts, womit Sie nicht einverstanden sind. Vermerken Sie Ihre abweichende Sicht.
  6. Nehmen Sie eine Kopie mit oder fotografieren Sie das unterschriebene Protokoll.

Wenn Sie nicht selbst vor Ort sein können, zum Beispiel nach einem Umzug in eine andere Stadt, können Sie eine Vertrauensperson schriftlich bevollmächtigen.

Kommt es zu keiner gemeinsamen Übergabe, etwa weil der Vermieter den Termin absagt, geben Sie die Schlüssel nachweisbar zurück, zum Beispiel per Einschreiben oder gegen Quittung. Machen Sie in diesem Fall besonders ausführliche Fotos von jedem Raum, von Keller und Dachboden sowie von den Zählern. Diese Aufnahmen sind im Streitfall oft das einzige Beweismittel für den Zustand der Wohnung. Bewahren Sie sie mindestens so lange auf, bis die Kaution vollständig abgerechnet ist.

Kaution: Wann Sie Ihr Geld zurückbekommen

Nach der Übergabe darf der Vermieter die Kaution eine angemessene Zeit einbehalten, um zu prüfen, ob noch Ansprüche bestehen. Häufig wird ein Teil zusätzlich zurückgehalten, bis die Nebenkostenabrechnung vorliegt. Wie lange das im Einzelnen zulässig ist, hängt von den Umständen ab.

Eine saubere, vollständig geräumte Wohnung und ein ordentliches Protokoll ohne offene Mängel sind die beste Grundlage dafür, dass die Kaution ohne Abzüge zurückkommt. Werden trotzdem Beträge einbehalten, die Sie für unberechtigt halten, lassen Sie sich im Einzelfall rechtlich beraten.

Besonderheiten im Berliner Altbau

Viele Berliner Mietwohnungen liegen in Gründerzeitbauten mit Vorderhaus, Seitenflügel und Gartenhaus. Das hat für die Übergabe ein paar Folgen. Dielenböden haben Fugen, in denen sich Staub sammelt. Ausfegen reicht, aber gründlich. Alte Kachelöfen, die nicht mehr genutzt werden, sollten leer sein, wenn Sie etwas darin gelagert haben. Und zum Kellerabteil führen oft lange, verwinkelte Gänge, in denen man ein Abteil leicht übersieht, wenn man es jahrelang nicht betreten hat.

Auch der Hof ist kein Abstellplatz. Möbel, die Sie bei den Mülltonnen im Hinterhof abstellen, gelten nicht als entsorgt, sondern als illegal abgelegter Sperrmüll. Die Hausverwaltung lässt sie auf Kosten der Mietergemeinschaft abholen oder ermittelt, wer sie dort abgestellt hat. Für größere Stücke ist eine Sperrmüllabholung oder die Abgabe am Recyclinghof der richtige Weg.

Achten Sie schließlich auf Dinge, die Vormieter hinterlassen haben und die Sie einfach weitergenutzt haben, etwa eine Küche oder Regale. Ob diese beim Auszug bleiben dürfen oder entfernt werden müssen, hängt davon ab, was bei Ihrem Einzug vereinbart wurde. Suchen Sie das alte Übergabeprotokoll heraus.

Beispiele: besenrein oder nicht?

Die Grenze zwischen normaler Abnutzung, grober Verschmutzung und Schaden ist nicht immer eindeutig. Die folgende Übersicht zeigt typische Fälle. Sie ersetzt keine rechtliche Prüfung, gibt aber eine Orientierung.

Zustand bei der ÜbergabeEinordnung in der Regel
Böden ausgefegt, leichter Staub in Eckenbesenrein
Kalkränder an Waschbecken und Armaturenbesenrein, keine Grundreinigung geschuldet
Essensreste und Müllsäcke in der Küchenicht besenrein
Spinnweben an Decken und in Eckensollten entfernt werden
Zurückgelassene Möbel oder Kartonsnicht besenrein, Wohnung nicht geräumt
Volles Kellerabteilnicht besenrein, Nebenraum nicht geräumt
Fettfilm auf Herd und Dunstabzughäufig strittig, besser entfernen
Laufspuren auf dem Parkettnormale Abnutzung

Wenn der Nachmieter Dinge übernimmt

Oft möchte ein Nachmieter die Einbauküche, Lampen oder Regale übernehmen. Das ist praktisch, verschiebt aber nicht automatisch die Verantwortung. Solange der Vermieter nicht zugestimmt hat, gilt: Was Ihnen gehört, muss raus. Lassen Sie sich die Übernahme deshalb schriftlich vom Vermieter bestätigen und vermerken Sie sie im Übergabeprotokoll. Springt der Nachmieter in letzter Minute ab, haben Sie sonst ein Problem.

Zeitplan für die letzten Wochen

  1. Etwa vier Wochen vorher: Mietvertrag lesen, Nebenräume klären, Übergabetermin mit dem Vermieter vereinbaren.
  2. Drei Wochen vorher: Entscheiden, was mitkommt, was verschenkt und was entsorgt wird. Bei Bedarf Angebote für die Räumung einholen.
  3. Zwei Wochen vorher: Sperrmüll und Elektrogeräte entsorgen lassen, Sondermüll getrennt sammeln.
  4. In der letzten Woche: Umzug oder Räumung, danach Keller und Dachboden kontrollieren.
  5. Am Tag vor der Übergabe: Alle Räume ausfegen, grobe Verschmutzungen entfernen, Fotos machen, Schlüssel zählen.

Für Sperrmüll und Elektrogeräte finden Sie Hinweise im Ratgeber Sperrmüll in Berlin entsorgen.

Typische Streitpunkte und wie Sie ihnen vorbeugen

Die meisten Konflikte drehen sich um zurückgelassene Gegenstände, volle Kellerabteile und die Frage, ob eine Verschmutzung noch „grob“ ist. Lässt der Mieter Dinge zurück, kann der Vermieter die Räumung auf dessen Kosten veranlassen. Das ist fast immer teurer, als selbst rechtzeitig zu räumen.

Planen Sie deshalb die Räumung nicht auf den letzten Tag. Rechnen Sie einen Puffer ein, in dem Sie nach dem Ausräumen noch einmal durch alle Räume gehen, ausfegen und Fotos machen. Wenn Sie ohnehin umziehen, finden Sie im Ratgeber Entrümpeln vor dem Umzug weitere Tipps zur Planung.

Häufige Fragen

Muss ich bei besenrein die Fenster putzen?

In der Regel nicht. Besenrein bedeutet nach der Rechtsprechung, dass grobe Verschmutzungen beseitigt sind und die Wohnung ausgefegt ist. Fensterputzen gehört zur Grundreinigung und ist nur geschuldet, wenn Ihr Mietvertrag das wirksam regelt. Ob eine Klausel wirksam ist, hängt von der Formulierung ab. Im Zweifel lassen Sie sich beim Mieterverein oder anwaltlich beraten.

Gehört der Keller zur besenreinen Übergabe?

Ja, wenn das Kellerabteil mitvermietet ist. Das gilt auch für Dachbodenabteile, Balkone oder Stellplätze. Alle Nebenräume, die zur Mietsache gehören, müssen geräumt und ausgefegt übergeben werden. Ein voller Kellerverschlag ist einer der häufigsten Gründe für Ärger bei der Übergabe. Prüfen Sie daher im Mietvertrag, was genau dazugehört.

Muss ich beim Auszug streichen?

Das hat mit besenrein nichts zu tun. Ob Sie Schönheitsreparaturen schulden, richtet sich nach Ihrem Mietvertrag. Viele Klauseln, besonders in älteren Verträgen, sind nach der Rechtsprechung unwirksam. Ob das bei Ihnen der Fall ist, lässt sich nur anhand des konkreten Vertrags beurteilen. Lassen Sie sich im Einzelfall rechtlich beraten.

Was passiert, wenn ich Möbel in der Wohnung zurücklasse?

Dann ist die Wohnung nicht besenrein übergeben. Der Vermieter kann Sie auffordern, die Sachen zu entfernen, oder die Räumung auf Ihre Kosten beauftragen. Das wird meist teurer, als selbst rechtzeitig zu räumen. Sprechen Sie Ausnahmen, etwa eine Küche, die der Nachmieter übernimmt, vorher schriftlich mit dem Vermieter ab.

Übergeben Sie die Wohnung nach der Räumung besenrein?

Ja, das ist das Ziel jeder Räumung: Die Wohnung ist leer und ausgefegt, einschließlich Keller und Dachbodenabteil, wenn diese mit beauftragt sind. Das Räumgut wird nach Materialien getrennt und bei zugelassenen Annahmestellen abgegeben. Den genauen Umfang besprechen wir vor Arbeitsbeginn anhand von Fotos oder einer Besichtigung.

Erzählen Sie uns, was ansteht.

Fünf kurze Schritte, Fotos sind freiwillig. Sie bekommen ein Angebot, bevor irgendetwas getragen wird.

Lieber direkt sprechen?

5,0bei Google bewertet

Was steht an?Schritt 1 von 5

Was sollen wir für Sie erledigen?

Art der Leistung
Eine Anfrage ist kein Auftrag.

Fangen wir mit ein paar Fotos an.

Schicken Sie uns, was ansteht. Sie erhalten eine Einschätzung und ein Angebot. Eine Anfrage ist kein Auftrag.